Zugegeben, meine primäre Motivation zum Fahrradlicht ist nicht etwas zu sehen (auszuleuchten). Sondern um selbst zu leuchten. Damit andere Verkehrsteilnehmer mich wahrnehmen. So fühle ich mich im Verkehr in der Stadt einfach sicherer. Die Beleuchtung des Wegs vor mir ist ebenfalls wichtig, aber seltener unabdingbar. Was eher gefühlte Sicherheit ist. Wie sorgt man aber dafür, dass gesehen werden und Verkehrsrecht zusammenpassen? Und was sind die besten kleinen Fahrradlichter?

In vielen Fällen bewegt sich der Radfahrer nicht übers Land sondern durch die (beleuchtete) Stadt. Den Radweg auszuleuchten ist nicht der primäre Nutzen – fast schon ein Feature. Und so ergibt es sich schon Mal, dass man eher ein Licht nach der Auffälligkeit und Portabilität auswählt. Und nicht nach dem Leuchtbild und Ausleuchtung. Worauf sollte man beim Kauf eines kleinen Lichts achten? Sind billige Imitate genau so gut wie Markenlichter?

Kleine Fahrradlichter – Blickfänger

Mein allererstes Fahrradlicht (woran ich mich erinnern kann) war ein knog Frog Blinklicht. Ein typisches kleines Fahrradlicht um gesehen zu werden.

Es hat sich eine ganze Parallel-Lichtgesellschaft entwickelt. Es gibt die „Seriösen“ Anbieter, mit Fernlicht, 100 Lux und einem Layer-Design um die Fahrbahn nah und fern gut auszuleuchten. Und dann gibt es den „Schwarzmarkt“. Lichter, klein und handlich, die blinken und Auffälligkeit versprechen. Sie heißen „Blinder“ oder „Blinker“, wie Köder zum Angeln wollen sie Aufmerksamkeit. Und das trägt zur gefühlten Sicherheit bei, denn wer gesehen wird ist auf der sichereren Seite.

Und es stimmt. Wer auffällt hat schon Mal die halbe Miete. Aber ist ein blinkendes Licht wirklich besser? Es gibt zwei wichtige Faktoren.

Abstandseinschätzung: Ein statisches Licht, welches durchgehend leuchtet, kann besser im Abstand eingeschätzt werden. Autofahrer werden so einen Radler, wenn sie das Licht sehen, besser einschätzen können.

Wahrnehmung: Blinkende Lichter lenken unmittelbar Aufmerksamkeit auf sich. Bewegung dominiert die Aufmerksamkeit. Sobald etwas blinkt dann springt das Auge sofort dort hin. Diesen Reflex machen sich kleine Fahrradlichter zu Nutzen.

Zwischenfazit – Blinklichter sind schön und gut, aber gesehen werden allein ist nicht Zielführend. Denn es ist auch wichtig, dass die anderen Verkehrsteilnehmer einen auch einschätzen können. Zudem kann es sehr anstrengend sein, wenn ein Blinklicht in einer Gruppe direkt vor einem gefahren wird. Aber die negativen Punkte können das Gefühl nach mehr Sicherheit nicht überwiegen. Wie kann man aber möglichst alle Vorteile vereinen? Wir schauen kurz welche Optionen es gibt, was die StVZO dazu sagt und dann kann jeder für sich entscheiden, was die beste Lösung ist.

Fahrradlicht Vergleich

Gerade nicht-regionale Unternehmen sind im Blinklicht-Sektor stark vertreten. Das hat zwei Gründe, beide mit dem selben Ursprung: Blinklichter sind in Deutschland im Verkehr nur „geduldet“. Siehe StVZO unten.

Außerhalb der EU, und vor allem außerhalb Deutschlands, sind Blinklichter deutlich häufiger zu sehen. Gerade in Nationen, die noch weniger das Radfahrer als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer sehen. Hier gilt häufig: um jeden Fall gesehen werden. Deshalb sind dort auch Blinklichter häufiger vertreten. Die Entwicklung und Akzeptanz auf dem Markt ist deutlich weiter, weshalb es mehr Anbieter und Entwickler solcher Lichter gibt.

In Deutschland ansässige Unternehmen haben meist kein großes Interesse Blinklichter zu entwickeln, da diese sowieso keine StVZO Genehmigung bekommen würden. Man fokussiert sich auf statische Lichter mit hohem Innovationsgrad und starken Lichtwerten.

Vor diesem Hintergrund haben sich folgende Lichter auf dem Markt als „Blinker“ / kleine Fahrradlichter etabliert.

Die Vergleichstabelle konnte nicht ausgegeben werden.

Imitate oder Original?

Man bekommt die Blinklichter nach dem Design von knog heute hinterhergeworfen. Der Durchbruch dieser Fahrrad-Knirpse war ungefähr 2005, als knog die erste Variante der Silikonhülle mit eingebettetem Licht auf den Markt brachte. Damals ein revolutionäres Design. Ein Lichtet kostete zwischen 25-35 EUR. Heute kaum vorstellbar, das Design wurde so häufig kopiert. Man bekommt ganze „Familienpackungen“ mit 20 Stk für 20 Eur hinterhergeworfen. Damit blinkt das Rad wie ein Tannenbaum.

An der Wegwerf-Produkt-Mentalität möchte ich hier gar nicht erst ansetzen. Es sollte jedem klar sein, dass solche Imitate kaum einen langen Lebenszyklus haben werden. Sie funktionieren zwar, aber die Qualität in der Fertigung ist Mangelware. Wenn da mal etwas kaputt ist, ist das eher keine Überraschung. Weder für Käufer noch für Hersteller. Man nickt das einfach weg.

Hingegen mein knog Frog habe ich nun knapp 12 Jahre. Leider ist die Abdeckung der Batterie verloren gegangen, weshalb ich es nicht mehr im Einsatz habe. Eventuell komme ich mal aber dazu des Problem zu beheben, dann ist das Licht wieder wie neu.

Rechtliche Situation – StVZO

Es hat sich bereits herumgesprochen, dass Blinklichter am Rad gar nicht montiert werden dürfen. Denn rechtlich und technisch gesehen soll das Rad eben nicht nur Hingucker sein, sondern auch einschätzbar sein. Blinklichter sind zwar auffälliger aber es ist schwerer den Abstand einzuschätzen. Während ein konstantes Licht eben besser zur Tiefenwahrnehmung ist. Man kann aber durchaus ein Blinklicht im Straßenverkehr auch ganz legal mitführen. Das geht ganz leicht.

Der Umweg bzw. Schlupfloch in der Verkehrsordnung ist hier, dass ein Blinklicht eben am Helm, Kleidung oder Taschen montiert werden darf. Das ist zwar für uns Radfahrer nahezu irrelevant, aber vor dem Gesetzt ist das eben entscheidend. Das eine ist die Beleuchtung des Vehikels und das andere der Radfahrer. Eigentlich ganz praktisch.

Nicht leicht zu sehen im Bild: Wellensymbol und die Zulassungsnummer K995.

Damit ein Licht die Zulassung nach StVZO bekommt muss es geprüft werden und eine Prüfziffer bzw. Zulassungsnummer mit Wellensymbol haben. Die meisten Hersteller prägen diese Kennung direkt auf das Licht auf. Bei einer Kontrolle wüssten die Beamten auch, wonach sie sehen müssten – falls es denn im Detail überprüft wird.

Günstige Blinklichter – und generelle alle Lichter mit Blinkfunktion – werden keine StVZO Prüfziffer haben. Also nicht am Rad sondern am Fahrer tragen! Und schon gar nicht – wie im Bild – Rot vorne 😉

Alternativen zum Licht

Ein wichtiger Einwand kam in den Kommentaren: Reflektoren! Selbstverständlich sind Reflektoren noch wichtiger als kleine Blinklichter, da sie einerseits vorgeschrieben sind, andererseits passiv (immer) funktionieren und noch weniger kosten. Einen Test möglicher Reflektoren hatte ich bereits kürzlich gepostet:

Fazit – Kleine Lichter mit Großer Sicherheit

Gesehen werden ist Trumpf. Da geht wirklich kaum etwas drüber. Und so muss ich für mich selbst auch häufig die Frage nach dem besten Licht beantworten: die Kombi machts. Gute Front- und Rücklichter, die statisch Leuchten sollten immer die Priorität sein. Aber Blinklichter mit guter Akkulaufzeit und hohem Sichtbarkeitsfaktor sind immer dabei. Beide Varianten zusammen sind unschlagbar. Dann hat man immer ein Notfall-Licht dabei wenn eins ausfällt.

Noch mehr Know-How zu „richtigen“ Frontlichtern findet ihr im eigenen Beitrag: